Philips Kunden aus der Industrie und dem Einzelhandel suchen nach Allgemeinbeleuchtungslösungen, die sich in angemessener Zeit amortisieren und allen relevanten Normen für Supermärkte und industrielle Anwendungen gerecht werden. Maxos LED ist mit begrenzten Investitionskosten verbunden, erlaubt aufgrund der hohen Effizienz von bis zu 133 lm/W beachtliche Energieeinsparungen (bis zu 55% gegenüber Leuchtstofflampenanlagen mit VVG) und erreicht gleichzeitig die geforderten Beleuchtungsstärken mit der erforderlichen Farbwiedergabe und Entblendung.Der minimalistische Maxos LED Lichtträger, in den eine breit- oder eine engstrahlende Linsenoptik integriert ist, kann problemlos in bestehende Tragschienen des Lichtbandsystems Maxos integriert werden. Maxos LED gibt es außerdem auch mit einer doppel-asymetrischen Optik, welche optimal ist für den Einsatz in Regalgängen im Einzelhandel. Es gibt zwei Ausführungen bezüglich des Lumenpaketes. Zum einen die Variante (LED40S) mit 4.000 Leuchtenlumen, die zum direkten 1:1 Ersatz für bestehende Lichtträger mit Leuchtstofflampe 1×58 W oder 1×49 W und Reflektor eingesetzt werden kann. Des weiteren gibt es einen LED Lichtträger mit 5.500 und 6.600 Leuchtenlumen (LED55S/66S), der für Neuanlagen eingesetzt werden kann. Im Vergleich zu herkömmlichen Leuchtstofflampenanlagen kann sich diese überaus effiziente LED-Lösung bereits in
Installationshinweis gemäß § 13 NAV
Bitte beachten Sie, dass Geräte mit einem Anschlusswert von 230V je nach Leistungswert mit einem Schutzkontaktstecker oder einem Festanschluss (ohne Stecker) ausgeliefert werden.
Sollte das Gerät über einen Festanschluss verfügen, so ist ein Fachbetrieb mit der Installation zu beauftragen.
Alle Geräte mit einem Anschlusswert ab 400V sind über einen geeigneten Starkstromanschluss zu betreiben und dürfen ausschließlich von einem Elektrofachmann angeschlossen werden.
Bei Geräten deren Nennleistung mehr als 12KW beträgt, wird eine Zustimmung Ihres Netzbetreibers erforderlich. Hierzu wenden Sie sich bitte vor der Installation an den Netzbetreiber
oder an ein in das Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen. Ein solches Installationsunternehmen ist Ihnen dabei behilflich die erforderliche Zustimmung des jeweiligen Netzbetreibers einzuholen.
















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